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CATL LiFePo4 302Ah Akkus mit 3.2V für Outdoor, Camping, Solar, Backup im 12V 4er Set 300Ah

CATL LiFePo4 302Ah Akkus mit 3.2V für Outdoor, Camping, Solar, Backup im 12V 4er Set 300Ah

Artikelnummer: 70303

Normaler Preis €629,90
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CATL LiFePO4 302Ah im 4er Verbund, 12.8V

Wiederaufladbare Zellen für Outdoor, Camping, Boot, Motorrad, Solar, Backup uvm..

Diese Batterien haben eine Kapazität von 302Ah und haben eine Lebensdauer von ≥4000 Ladezyklen (bei 80% DOD Entladetiefe). Die Zellen können mit Zellverbindern (im Lieferumfang enthalten) in Reihe geschaltet werden, bei 4 Stück in Reihe ergibt es ein 12 Volt System und bei 8 Stück in Reihe ein 24 Volt System.

  • Die Zellen sind einzeln mit Meßgeräten geprüft
  • Herstellerdatenblatt als Download verfügbar
 

Technische Daten:

  • Hersteller: CATL
  • Zellspannung der Einzelzelle: 3,2V
  • TYP: 302Ah
  • Zelltechnologie: Lithium-Eisenphosphat (LiFePO4)
  • Max. Laderate: 1C = 302A
  • Max. Entladerate: 1C = 302A
  • Ladezyklen: ≥4000 bei 80% DOD (Entladetiefe)
  • Innenwiderstand: <0.25mΩ
  • Abmessungen: 175mm x 71mm x 204mm
  • Gewicht: ≥5,51kg pro Zelle

 

Mögliche Kaskadierung:

12 Volt System:

4 Zellen in Reihenschaltung ergeben bei einer Zellenspannung von 3.2V = 12.8V Systemspannung was eine Kapazität von 4.1 kWh entspricht.
2 x 4 Zellen in Reihe und parallel geschaltet verdoppeln die Kapazität auf 8.2 kWh


24 Volt System:

8 Zellen in Reihenschaltung ergeben bei einer Zellenspannung von 3.2V = 25.6V Systemspannung was eine Kapazität von 7.7 kWh entspricht.
2 x 8 Zellen in Reihe und parallel geschaltet verdoppeln die Kapazität auf 15.5 kWh
 
Zusätzliches BMS zur Balancierung jeder einzelnen Zelle im Verbund erforderlich!

 

Lieferumfang:

  • 4x CATL LiFePO4 302Ah Akkus
  • Metallbrücken und Muttern zum Verbinden der Akkus

 


 

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

mueltone

3. Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG (https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__10.html) verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG (https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html) der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG (https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__10.html) vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

 

** Details zur Lieferzeit:

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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