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Bluetooth Lautsprecher SuperTooth Disco 2

Bluetooth Lautsprecher SuperTooth Disco 2

Artikelnummer: 65002

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Supertooth Disco 2

Bluetooth Stereo Lautsprecher mit Bass Reflex System


Das Bluetooth 4.0 A2DP Stereo Lautsprechersystem der Spitzenklasse.


Das SuperTooth Disco 2 ist der tragbare, wiederaufladbare Bluetooth-A2DP-Stereo-Lautsprechern mit 2 Lautsprecher und Bass Reflex System. Mit klaren Linien und harmonischen Proportionen fügt sich das Designerstück in jedem Wohzimmer, Küche und Schlafzimmer perfekt an. Um einen rechts-links Stereoeffekt mit zweifacher Verstärkung zu erhalten (32 Watt), können Sie Ihren ersten Disco2 mit einem zweiten Disco2 kombinieren. Durch die einmalige, neue Technologie von Supertooth ist es möglicht zwei Disco2 Lautsprecher so zu paaren das man einen Breitband-Sound bekommt.


Vorteile:

  • Pairing mit mit bis zu 8 Mobiltelefonen, gleichzeitig 1 Gerät nutzbar
  • 16 Watt RMS-Audioverstärkung
  • Bis zu 1500 Stunden Stand-by Zeit
  • Schwache Batterie Ladezustandanzeige
  • Beleuchteten Bedienelemente
  • Abspielzeit: ca. 2 Stunden bei max. Lautstärke, ca. 10 Stunden bei normaler Lautsärke


Audio Eigenschaften:

  • Extras: Bass Reflex System
  • Stereo-Streaming: via Bluetooth mit A2DP+AVRCP Profile
  • Steuerfunktionen: Play, Vor, Zurück, Stop - nur über AVRCP
  • Kabelverbindung: 3,5 mm Stereo-Klinkenkabel (für Geräte ohne Bluetooth)
  • Lautstärke: 2 x 8 Watt RMS
  • Abgeschirmung für Lautsprecher: magnetisch


Technische Eigenschaften:

  • Bluetooth Version: 4.0:
  • Unterstützte Bluetooth Profile: A2DP (Advanced Audio Distribution Profile), AVRCP (Audio Video Remote Controll Profile)
  • Reichweite: bis zu 10 Meter
  • Frequenz: 2.4 GHZ
  • Ladezeit: 2 Stunden
  • Batterietyp: NI MH Power Pack
  • Abmessungen: 18.2 x 10.8 x 7 cm
  • Gewicht: 553 g
  • Farbe: rot/schwarz


Mitgeliefertes Zubehör:

  • Netzladegerät
  • Klinkenkabel mit 3,5 mm Stecker
  • Tragebeutel für den Transport




Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

mueltone

3. Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG (https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__10.html) verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG (https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html) der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG (https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__10.html) vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.


** Details zur Lieferzeit:

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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